Wir laden Sie ein, mit dem Angebot Investition Gemeinde Nowogard vertraut zu machen

Die Lage bei einem wichtigen Verkehrsweg Szczecin-Gdańsk, in der Nähe den Grenzübergänge, dem Flughafen Goleniów und dem Seehafen Świnoujście ist eine von der wichtigsten Unternehmungsvorteile unserer Stadt und Gemeinde.
Der andere Vorteil ist eine sehr gut entwickelte kommunale Infrastruktur und Besitz von der erheblichen elektrischen Energie-, Gas- und Wasserreserven für Ernährungs-, Agrar- und Industriezwecke. Sehr wichtig ist dabei, dass bei uns es keine Umweltbedrohung gibt, was u.a. aus dem Funktionieren des städtischen Abwasseranlage und der Abfallsammelstelle sich ergibt. Wir möchten betonen, dass sich in der Stadt öffentliche Grundinstitutionen befinden, einschließlich die Filialen des Landkreises und der Banken.

Die Gemeinde Nowogard als einen Partner des K-S SWZ besitzt die Grundstücke, die an der Landestrasse Nr. 6 sich befinden und unmittelbar an der Umgehungsstrasse des Nowogard anliegend.
Diese Grundstücke in dem Raumbewirtschaftungsplan sind für die Produktions-, Lager- und Dienstleistungstätigkeit bestimmen.

Nach die Beschluss Nr. IV/18/11 des Stadtrates von Nowogard vom 26. Januar 2011 die Unternehmen eine Immobiliensteuerbefreiung in Rahmen der regionaler Beihilfe der Gemeinde für Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen in Bezug mit den neuen Investitionen in der Gemeinde Nowogard bekommen.

Nach die Beschluss Nr. IV/18/11 des Stadtrates von Nowogard vom 26. Januar 2011 die Unternehmen eine Immobiliensteuerbefreiung in Rahmen der regionaler Beihilfe der Gemeinde für Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen in Bezug mit den neuen Investitionen in der Gemeinde Nowogard bekommen.

Die Befreiung steht für folgende Zeiträume zu:

  • 2 Jahre, falls infolge der Investition mindestens 5 Arbeitsplätze geschaffen worden sind,
  • 5 Jahre, falls infolge der Investition mindestens 10 Arbeitsplätze geschaffen worden sind,
  • 10 Jahre, falls infolge der Investition mindestens 50 Arbeitsplätze geschaffen worden sind.

Die Befreiung steht zu, wenn die folgende Voraussetzungen zusammen erfüllt sind:

  • die Arbeitsplätze werden in 3 Jahren nach Fertigstellung der Investition geschafft.
  • Die Investition muss im jeweiligen Region mindestens 5 Jahre lang geführt werden
    (im Fall von KMUs mindestens 3 Jahre, vom Tag der Investitionsbeendigung an).
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