O strefie

Kostrzyn-Slubice Sonderwirtschaftszone

Die Grundstücke der Kostrzyn-Subice Sonderwirtschaftszone erstrecken sich über drei polnischeWoiewodschaften: Lubuskie, Wielkopolskie und Zachodniopomorskie. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ganz Westpolens in Anspruch zu nehmen.
Ein Unternehmer, der eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kostrzyn-Słubice Sonderwirtschaftszone aufnimmt ist berechtigt eine Befreiung von der Körperschaftssteuer CIT in Anspruch zu nehmen, die sich nach der Höhe der Investitionskosten oder nach dem Zahl der neugeschaffenen Arbeitsplätzen richtet.
Ein kleiner Unternehmer, der eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kostrzyn-Słubice Sonderwirtschaftszone aufnimmt, erhält eine Befreiung von der Körperschaftssteuer CIT in der Höhe von 55% der Investitionskosten oder 55% der zweijährigen Arbeitskosten (Bruttogehalt und mit der Einstellung von neuen Mitarbeitern verbundene Sozialabgaben).
Ein mittelständischer Unternehmer, der eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kostrzyn-Słubice Sonderwirtschaftszone aufnimmt, erhält eine Befreiung von der Körperschaftssteuer CIT in der Höhe von 45% der Investitionskosten oder 45% der zweijährigen Arbeitskosten (Bruttogehalt und mit der Einstellung von neuen Mitarbeitern verbundene Sozialabgaben).  
Ein großer Unternehmer, der eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kostrzyn-Słubice Sonderwirtschaftszone aufnimmt, erhält eine Befreiung von der Körperschaftssteuer CIT in der Höhe von 35% der Investitionskosten oder 35% der zweijährigen Arbeitskosten (Bruttogehalt und mit der Einstellung von neuen Mitarbeitern verbundene Sozialabgaben)

Die Voraussetzung für die steuerliche Befreiung besteht daran, dass die, mit der Investition verbundene neue Arbeitsplätze, für mindestens 5 Jahre für großen Unternehmen erhalten bleiben und für mindestens 3 Jahre für kleine und mittelständische Unternehmen erhalten bleiben.

Investitionsbedingungen auf dem Gebiet der K-S SWZ:

  • Erlangen von der K-S SSE S.A. der Genehmigung für Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit,
  • Investitionsaufwendungen in Höhe von mindestens 100 Tsd. €.